Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden am eigenen Hausrat, die durch
- Brand, Blitzschlag oder Explosion,
- Einbruchsdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat,
- Vandalismus nach einem Einbruch,
- Leitungswasser und
- Sturm oder Hagel
enstehen. Weitere Gefahren wie zum Beispiel Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch Implosion, Schäden durch Anprall von
Fahrzeugen, Fahrraddiebstahl, Diebstahl aus Kraftfahrzeugen oder einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln können bei einigen Versicherern
zusätzlich mitversichert werden.
Zum Hausrat gehören dabei alle beweglichen Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder seinen Haushaltsmitgliedern
- zur Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen, Lampen, Bilder usw.)
- zum Gebrauch (z.B. Haushaltsgeräte, Wäsche, Schuhe, Ess- und Kaffeeservice, Bücher usw.) oder
- zum Verbrauch (z.B. Lebens- und Genußmittel, Heizöl usw.)
dienen. Mitversichert sind auch Wertsachen einschließlich Bargeld, hierfür gelten jedoch besondere Entschädigungsgrenzen.
Nicht zum Haushalt gehören die Sachen eines Untermieters. Ebenfalls durch die
Hausratversicherung
nicht oder nur durch besondere Vereinbarungen versichert sind Einrichtungsgegenstände und Sachen des Versicherungsnehmers oder seiner Haushaltsmitglieder, die sich in einem
ausschließlich beruflich bzw. gewerblich genutzten Raum befinden.