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Berufsunfähigkeitsversicherung – Vergleich

Vergleichen Sie Beiträge und Versicherungsbedingungen:

  • exakt unter Beachtung des aktuell ausgeübten Berufs
  • konkret für die von Ihnen gewünschten BU-Leistungen
  • aus einer großen Auswahl sehr guter Tarife

oder lassen Sie sich von uns beraten.

Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, weil die meisten Berufstätigen den erreichten Lebensstandard ihrer Arbeitskraft verdanken. Doch ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden treffen und die berufliche Karriere beenden.

Auf staatliche Hilfe sollten Sie sich in diesem Fall nicht verlassen. Für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen gibt es maximal noch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Diese wird jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt und ist außerdem viel zu gering. So lag beispielsweise der Rentenzahlbetrag für die Rentenzugänge wegen voller Erwerbsminderung bei nur durchschnittlich 721 € pro Monat. Und wer zwar seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber – ungeachtet seiner Qualifikation und Lebensstellung – irgend eine andere Tätigkeit noch mindestens 6 Stunden täglich ausüben könnte, hat gar keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Eine gut ausgewählte Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz, falls die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Und es wäre fatal zu glauben, in seinem Job könne man nicht berufsunfähig werden. Psychische Erkrankungen sind inzwischen Hauptursache von Berufsunfähigkeit – und davon betroffen sind garantiert nicht vorrangig die handwerklich und körperlich Tätigen. Unfälle spielen mit ca. 10% nur eine untergeordnete Rolle.

Tipp

Nur die Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt die Auswirkungen aller Krankheiten bzw. Körperverletzungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet erst, wenn gar keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr ausgeübt werden kann.

Andere Versicherungen (z.B. Dread-Disease-, Multirisk-, Grundfähigkeits- oder Unfallversicherungen) leisten nur bei exakt definierten Krankheiten bzw. Ereignissen. Aber wer kann sich schon aussuchen, infolge welcher Krankheit er berufsunfähig wird?

Wann sollten Sie die BU-Versicherung abschließen?

Als junger und gesunder Mensch haben Sie die besten Chancen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ausgezeichneten Bedingungen zum Normalbeitrag abschließen zu können. Haben sich mit zunehmendem Alter schon die ersten gesundheitlichen Beschwerden eingestellt, wird es immer schwieriger, einen umfassenden BU-Schutz ohne Ausschluss oder Risikozuschlag zu bekommen.

Warten Sie also nicht, bis Sie durch eine Erkrankung oder einen Unfall daran erinnert werden, dass Sie eigentlich eine BU-Versicherung abschließen wollten. Sofern noch nicht geschehen, dürfte in den meisten Fällen jetzt der günstigste Zeitpunkt zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Denn mit zunehmendem Alter steigt nicht nur die Gefahr von risikorelevanten Vorerkrankungen, sondern auch der zu zahlende Beitrag.

Und gerade junge Menschen – also Azubis, Studenten und Berufsanfänger – hätten beim Verlust ihrer Arbeitskraft häufig nicht einmal Anspruch auf die ohnehin viel zu geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente, da sie die hierfür erforderlichen versicherungstechnischen Voraussetzungen (Wartezeit und Pflichtbeiträge) noch gar nicht erfüllen können.

Tipp

Für Handwerker und körperlich Tätige ist der BU-Schutz meist sehr teuer. Eltern, deren Kinder einen solchen Beruf erlernen wollen, sollten spätestens im letzten Schuljahr mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler vorsorgen und die günstigere Berufsgruppeneinstufung dauerhaft sichern.

Informieren Sie sich umfassend!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist so komplex und wichtig, dass Sie sich hierbei nicht auf die Aussagen eines einzelnen Versicherungsvermittlers verlassen sollten. Je besser Sie informiert sind, desto besser können Sie zwischen einem Verkaufsgespräch und einer wirklichen Beratung unterscheiden. Ein Vermittler, der Sie bezüglich der KFZ-Versicherung gut beraten hat, muss nicht unbedingt auch Fachmann bei der Arbeitskraftabsicherung sein. Manche Vermittler können auch nur die Produkte des eigenen Konzerns anbieten und sind deshalb befangen. Nutzen Sie für Ihre Recherchen mehrere unabhängige Quellen. Geben Sie bei Ihren Internetrecherchen keine persönlichen Daten preis. Der Beitrag für eine BU-Versicherung ist weder von Ihrer Wohnanschrift noch von Ihrer Telefonnummer abhängig. Viele Webseiten-Betreiber wollen nur Kontaktdaten sammeln und diese dann meistbietend an Versicherungsvertreter oder -makler verkaufen.

Vergleichen Sie vorrangig die Versicherungsbedingungen!

Achten Sie beim Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht nur auf den Beitrag, sondern vorrangig auf gute Versicherungsbedingungen. Es würde Ihnen keinesfalls helfen, wenn Sie jahrelang niedrige Beiträge bezahlt haben – im Ernstfall aber wegen ungünstiger oder missverständlicher Versicherungs­bedingungen keine Leistungen erhalten.

Diese Punkte sollte jede Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen:

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Mit der abstrakten Verweisung kann der Versicherer BU-Leistungen verweigern, wenn Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Diese muss zwar Ihrer Qualifikation und Lebensstellung entsprechen. Das Problem: Es spielt keine Rolle, ob Sie auf dem Arbeitsmarkt eine solche Tätigkeit überhaupt angeboten bekommen.

Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate

Laut Gesetz und Rechtsprechung sind Sie erst berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft (mindestens 3 Jahre) nicht auszuüben können. Ein Arzt kann aber meist keine solch langfristige Prognose abgeben. Auch für Sie wäre es unzumutbar, 3 Jahre mit dem Leistungsantrag und auf das Geld zu warten.

Rückwirkende Leistung nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit

Manchmal können Versicherte den Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht zeitnah melden (z.B. aus gesundheitlichen Gründen, weil noch ärztliche Gutachten fehlen oder weil die Ärzte immer wieder baldige Genesung versprechen). Dann ist es wichtig, dass der Versicherer auf Meldefristen verzichtet oder zumindest für drei Jahre rückwirkend leistet.

Verzicht auf Anpassungen bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Stellen Sie sich vor, Sie fühlen sich gesund und schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Doch einige Monate später stellen sich gesundheitliche Beschwerden ein und Ihr Arzt diagnostiziert eine latente Erkrankung, die auch schon zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden gewesen sein muss – aber eben noch keine Beschwerden verursachte. Laut Gesetz hat in solchen Fällen der Versicherer das Recht zur Kündigung oder Beitragsanpassung. Für einen zuverlässigen BU-Schutz sollte der Versicherer jedoch sowohl auf das Recht der Kündigung als auch auf das Recht der Beitragsanpassung verzichten.

weltweiter Versicherungsschutz

Berufsunfähigkeit kann jeden überall treffen – auch bei einem dienstlichen oder privaten Auslandsaufenthalt. Deshalb bieten die meisten Tarife auch weltweiten Schutz. Wenn Sie jedoch im Falle einer Berufsunfähigkeit im Ausland bleiben oder ihren Wohnsitz dorthin verlegen wollen, sollten Sie etwas genauer prüfen, ob der Versicherer Untersuchungen in Deutschland vorschreibt und wer dann die hierfür anfallenden Reise- und Unterbringungskosten trägt.

zumutbare Arztanordnungsklausel

Eine zumutbare Arztanordnungsklausel soll vermeiden, dass Sie risikobehaftete Operationen oder Behandlungen über sich ergehen lassen müssen – nur um ihre Mitwirkungspflicht zu erfüllen. Zumutbar sind jedoch der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.B. Tragen von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind.

Hiermit können Sie je nach individueller Situation Ihren BU-Schutz verbessern:

akzeptable Definition der „Lebensstellung“ für den Fall einer konkreten Verweisung

Eine konkrete Verweisung ist nur möglich, wenn Sie trotz Berufsunfähigkeit (im alten Beruf) eine neue Berufstätigkeit tatsächlich ausüben und diese Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung (soziale Wertschätzung und Einkommen) entspricht. Allerdings sollte der Begriff Lebensstellung möglichst eindeutig definiert sein und eine Einkommenseinbuße von mehr als 20% in jedem Fall als unzumutbar gelten.

dauerhafter Verzicht auf abstrakte Verweisung auch nach Ausscheiden aus dem Berufsleben

Stellen Sie sich vor, Sie unterbrechen Ihre Berufstätigkeit wegen Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit oder ähnlichem und erleiden ausgerechnet in diese Zeit eine Krankheit oder einen Unfall. Dann ist es zweifellos vorteilhaft, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit anhand Ihres zuletzt ausgeübten Berufs prüft und auf eine abstrakte Verweisung verzichtet.

Verzicht auf den streitanfälligen Zusatz „mehr als altersentsprechendem“ Kräfteverfall

Auch ein Kräfteverfall (Sehkraft, Muskelkraft oder psychische Kraft) kann je nach Beruf zur Berufsunfähigkeit führen. Laut Gesetz ist nur der mehr als altersentsprechende Kräfteverfall versichert. Aber wie wollen Sie nachweisen, zu wieviel Prozent der altersentsprechende und zu wieviel Prozent der mehr als altersentsprechende zum mindestens 50%-igen Grad der Berufsunfähigkeit beigetragen hat? Dieses Problem besteht nicht, wenn der Versicherer auf den Zusatz „mehr als altersentsprechendem“ verzichtet.

ausnahmsloser Verzicht auf zeitlich befristete Leistungsanerkenntnisse

Einige Versicherer bestehen darauf, die BU-Leistungen „in besonderen, begründeten Einzelfällen“ nur zeitlich befristet anzuerkennen. Problematisch daran ist, dass allein der Versicherer bestimmt, wann so ein besonderer Einzelfall vorliegt und Sie nach Ablauf der Frist wieder einen neuen Leistungsantrag stellen und dabei die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit beweisen müssen.

Zahlung einer (befristeten) Rente nach 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel)

Auch bei guten Tarifen mit verkürztem Prognosezeitraum sind Sie nach einer 6-monatigen, ununterbrochen Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) nicht zwangsläufig auch berufsunfähig. Hierzu müssen Sie erst noch den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit (meist 50%) nachweisen. Da dies manchmal viel Zeit in Anspruch nimmt, leisten immer mehr Versicherer nach 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit auch ohne Nachweis des Grades der Berufsunfähigkeit. Aber Achtung: Haben Sie eine private Krankentagegeldversicherung, sollten Sie vor Abschluss eines BU-Vertrags mit AU-Klausel die Zustimmung des Krankentagegeldversicherers einfordern.

Möglichkeiten zur Erhöhung der versicherten BU-Rente (Nachversicherungsgarantie)

Wollen Sie die versicherte Berufsunfähigkeitsrente später erhöhen wollen, sollten Sie auf eine gute Nachversicherungsgarantie achten. Bei manchen Versicherern können Sie die BU-Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Dann kann die Erhöhung aber trotzdem noch teuer oder unmöglich werden, wenn Sie inzwischen einen risikobehafteten Beruf oder ein solches Hobby ausüben. Mehr Sicherheit bietet eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung.

bei Selbständigen: faire Regelungen in der Umorganisationsklausel

Bei selbstständig und freiberuflich Tätigen kann vor Anerkennung einer Berufsunfähigkeit geprüft werden, ob durch eine Umorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb des Betriebes, der Praxis oder der Kanzlei der bisherige Beruf weiter ausgeführt werden könnte. Wichtig dabei sind jedoch klare Regeln, ab wann eine solche Umorganisation unzumutbar ist. Eine Umorganisation sollte in jedem Fall als unzumutbar definiert sein, wenn damit eine Einkommenseinbuße von mehr als 20% verbunden ist.

Bei unserem Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie auswählen, welche dieser Kriterien erfüllt werden sollen. So erhalten Sie eine Auflistung der Tarife, die all Ihre Forderungen erfüllen.

Tipp

Bei Schülern, Auszubildenden und Studenten ist die versicherbare BU-Rente begrenzt. Deshalb muss hier die BU-Rente später problemlos erhöht werden können. Verzichtet der Versicherer im Rahmen seiner Nachversicherungsgarantie aber nur auf eine erneute Prüfung der Gesundheit, kann die Erhöhung trotzdem noch teuer oder unmöglich werden – z.B. wenn die versicherte Person inzwischen einen risikoreicheren Beruf oder ein solches Hobby ausübt.

Mehr Sicherheit bietet eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung.

Wie hoch und wie lang sollte die BU-Rente vereinbart werden?

Die Höhe der benötigten Berufsunfähigkeitsrente hängt natürlich immer von den persönlichen Lebensumständen ab. Prüfen Sie, welche Einnahmen Ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit bleiben (z.B. Ansprüche aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Vorsorge, Mieteinnahmen, Kapitalerträge) und ziehen Sie davon Ihre laufenden Aufwendungen für Miete, sonstige Lebenshaltungskosten und die eventuell erforderliche Altersvorsorge ab. In den vielen Fällen wird man so eine erforderliche BU-Rente in Höhe von ca. 80% des Nettoeinkommen bzw. 60% des Bruttoeinkommens errechnen.

Ist dies aus finanziellen oder anderen Gründen derzeit nicht möglich, sollte die versicherte BU-Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung bzw. ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden können. Verzichtet der Versicherer bei der Nachversicherung sogar auf eine erneute Risikoprüfung, werden weder gesundheitliche noch neu hinzugekommene Berufs- oder Freizeitrisiken geprüft.

Tritt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit ein, wird der Betroffene die BU-Rente i.d.R. bis zum Erhalt der Altersrente benötigen. Da die Versicherungs- und Leistungsdauer nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr verändert werden kann, sollte sie entsprechend lang – also bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter – vereinbart werden. Allerdings erhöhen sich bei einer langen Versicherungsdauer auch die Beiträge deutlich. Ob unter diesem Gesichtspunkt eine kürzere Versicherungsdauer bis zum 65. Lebensjahr ein akzeptabler Kompromiss sein kann, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation ab. Eine noch kürzere Versicherungsdauer dürfte jedoch in den seltensten Fällen für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.

Tipp

Vereinbaren Sie möglichst immer auch eine Beitragsdynamik. Dann können Sie der schleichenden Inflation entgegenwirken und die versicherte BU-Rente jährlich anpassen. Und wenn Sie in einem Jahr keine Dynamik wünschen, können Sie dieser auch widersprechen. Dann bleiben Beitrag und Leistungen wie im Vorjahr.

Warum sollten Sie Ihre Patientenakte einsehen?

Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie umfangreiche Fragen zu Vorerkrankungen der letzten 5 bzw. 10 Jahre beantworten. Bei falschen oder unvollständigen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, weil der Versicherer dann unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag trotz jahrelanger Beitragszahlung anfechten und Leistungen verweigern kann.

Doch gar nicht so selten enthalten Patientenakten unbekannte Diagnosen – aus den unterschiedlichsten Gründen. Wie will ein Versicherter im Streitfall dann beweisen, dass ihm diese Diagnosen wirklich unbekannt waren? Deshalb sollten Sie vor Beantwortung der Gesundheitsfragen Ihre Patientenakte einsehen. Vielleicht lassen sich unbekannte Einträge erklären oder korrigieren.

Was tun bei Vorerkrankungen oder risikobehafteten Hobbys?

Bei bestimmten Vorerkrankungen oder risikobehafteten Hobbys fordern BU-Versicherer häufig einen Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel. Allerdings beurteilen die Versicherer die Risiken teilweise recht unterschiedlich. So kann es passieren, dass der ursprünglich favorisierte Anbieter wegen einer Vorerkrankung einen 50%-igen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss fordert, während ein bisher weniger beachteter Anbieter den Antrag noch zu Normalkonditionen – und damit besseren Konditionen angenommen hätte.

Eine parallele Antragstellung bei mehreren Versicherern ist nicht sinnvoll, da Sie

  • dies in den meisten Antragsformularen angeben müssten und
  • dadurch gleich mehrere Einträge in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft riskieren.

Besser ist, Sie beauftragen einen Versicherungsmakler mit einer so genannten Risiko-Voranfrage. Dies ist rechtlich gesehen noch kein Antrag. Trotzdem erhält der Versicherungsmakler innerhalb weniger Werktage eine Einschätzung des Versicherers, ob der Antrag zu Normalkonditionen oder nur zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss) angenommen werden würde.

Sinnvoll ist eine solche Risiko-Voranfrage aber nur, wenn Sie dem Versicherer auch umfassende Informationen zur Risikoprüfung zur Verfügung stellen – bei Vorerkrankungen z.B. auch ärztliche Untersuchungs-, Behandlungs- oder Abschlussberichte. Denn im Rahmen einer Voranfrage darf der Versicherer keine Arztauskünfte einholen und ist auf Ihre exakten Angaben angewiesen.

Tipp

Auch wir bieten Ihnen den kostenlosen Service einer Risiko-Voranfrage.

Nutzen Sie unseren Vergleich und die anschließende Möglichkeit einer Risiko-Voranfrage.

Warum zeigt der Vergleich Tarif- und Zahlbeiträge?

Im Gegensatz zu manch anderem Vergleichsportal zeigen wir nicht nur die niedrigeren Zahl- sondern auch die höheren Tarifbeiträge an.

Der Tarifbeitrag ist der von der Versicherungsgesellschaft vorsichtig kalkulierte Beitrag, um dauerhaft alle mit dem Versicherungsvertrag verbundenen Kosten begleichen und alle Versicherungsfälle auszahlen zu können. Durch diese vorsichtige Kalkulation entstehen Überschüsse, an denen die Versicherten beteiligt werden. Durch die Verrechnung der Überschüsse ergibt sich der vom Versicherungsnehmer tatsächlich zu zahlende Zahlbeitrag.

Da sich die Überschüsse aber beispielsweise bei einem schlechten Schadensverlauf ändern können, kann der Zahlbeitrag nicht für die gesamte Beitragszahlungsdauer garantiert werden. Er bleibt aber unverändert, so lange auch die Überschüsse unverändert bleiben.