Dieser Online-Vergleich ermöglicht die Berechnung des Beitrags zur Risikolebensversicherung.
Der Vergleich ist anonym - wir erfragen nur Daten, die wir zum Berechnen der Risiko-Lebensversicherungen benötigen.
Durch diesen Onlinevergleich erhalten Sie eine Tabelle günstiger Risikolebensversicherungen.
- kostenlos und garantiert ohne Vertreterbesuch -
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Eine
Risikolebensversicherung
ist die richtige Lebensversicherung, wenn man für den Fall seines Ablebens seine Angehörigen mit geringstem finanziellen Aufwand absichern möchte.
Wichtig ist dies für junge Familien, Lebenspartner und Alleinerziehende, die im Falle des Ablebens des Hauptverdieners nicht über ausreichende finanzielle Reserven verfügen.
Besonders wichtig ist die Risikolebensversicherung natürlich auch für Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner, die größere Darlehen aufgenommen haben bzw. aufnehmen werden.
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Vertragspartner einer Risikolebensversicherung sind immer der Versicherungsnehmer und der Versicherer. Der Versicherungsnehmer beantragt die Risikolebensversicherung und wird nach Vertragsabschluß
Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Versicherer ist die Versicherungsgesellschaft, die im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungssumme zu zahlen hat.
Neben den Vertragspartnern gibt es noch versicherte und bezugsberechtigte Personen. Versicherte Person ist diejenige, auf deren Leben die Risikolebensversicherung abgeschlossen wird.
Dies muß nicht unbedingt der Versicherungsnehmer sein. Die bezugsberechtigte Person erhält bei Tod der versicherten Person die in der Risikolebensversicherung vereinbarte Versicherungssumme.
Ist im Versicherungsvertrag kein Bezugsberechtigter genannt erhält die Versicherungsleistung der Versicherungsnehmer. War der Versicherungsnehmer aber gleichzeitig auch die versicherte Person, so
fällt die Risikolebensversicherung in den Nachlaß und wird unter den Erben anteilig ihrer Erbquote verteilt.
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Bei dieser Frage ist die eigene finanzielle und familiäre bzw. geschäftliche Situation zu berücksichtigen - es gibt keine pauschale Regelung.
Soll die Familie abgesichert werden falls der Hauptverdiener verstirbt, wird häufig das 3- bis 5-fache des Jahresgehalts des Hauptversorgers empfohlen. Bei bestehenden Darlehen muß die Darlehenshöhe zusätzlich berücksichtigt werden.
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Meist reicht die gewissenhafte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag für die Beantragung einer Risikolebensversicherung aus. Erst bei Versicherungssummen über 200.000 € oder einem höheren Eintrittsalter werden
grundsätzlich ärztliche Untersuchungen erforderlich. Bei unserem Vergleich zeigen wir an, ob der Versicherer bei Ihrem Eintrittsalter und der gewünschten Versicherungssumme grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung fordert.
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Risikolebensversicherungen können in der Regel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsjahres schriftlich durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen ist eine Kündigung auch
innerhalb eines Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluß eines jeden Ratenzahlungsabschnitts möglich, frühestens jedoch zum Schluß des ersten Versicherungsjahres.
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Es gibt nur wenige Versicherer, die zu bestimmten Anlässen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes usw.) eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen. In den meisten Fällen wird man eine neue Risikolebensversicherung
beantragen und dabei wieder die Fragen zur Gesundheit beantworten müssen.
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Nein, der Beitrag zur Risikolebensversicherung enthält nur Kostenanteile zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten und Risikoanteile zur
Deckung der eingetretenen Versicherungsfälle. Da beide Beitragsanteile zum Ende der Laufzeit aufgebraucht sind, können nach Ablauf der Versicherungsdauer keine Beiträge zurückerstattet werden.
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Der Bruttobeitrag (häufig auch Tarifbeitrag genannt) wird bei einer Risikolebensversicherung so kalkuliert, daß auch bei höherer Sterblichkeit die versicherten Leistungen erbracht werden können. Gibt es dann weniger Versicherungsfälle, entsteht
ein Überschuß aus den Risikoanteilen der Beiträge. Arbeitet der Versicherer dann noch kostengünstiger als veranschlagt, entstehen weitere Überschüsse aus den Kostenanteilen der Beiträge. An diesen Überschüssen werden die
Versicherten beteiligt, indem der Tarifbeitrag mit den Überschüssen verrechnet wird. Dadurch ergibt sich der jeweilige Nettobeitrag (häufig auch Zahlbeitrag genannt), der jedoch nicht für die gesamte Laufzeit garantiert werden kann.
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Wird eine Unfall-Zusatzversicherung vereinbart, verdoppelt sich die Todesfall-Leistung der Risikolebensversicherung, falls die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt. Da aber die Höhe der durch die Risikolebensversicherung zu schließende
Versorgungslücke unabhängig von der Art des Todesfalls sein dürfte, erscheint uns diese Zusatzversicherung wenig sinnvoll.
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Ja, die meisten Versicherungsgesellschaften bieten hierzu als Ergänzung zur Risikolebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) an. Diese übernimmt dann im Falle einer Berufsunfähigkeit
der versicherten Person die Beiträge für die Risikolebensversicherung und zahlt - falls vereinbart - auch eine monatliche BU-Rente.
Bei einer Risikolebensversicherung mit BUZ sollten Sie jedoch prüfen, daß:
- der günstigste Anbieter der Risikolebensversicherung auch guten und preiswerten Schutz gegen Berufsunfähigkeit bietet und
- die gewünschten Versicherungsdauern von Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung übereinstimmen.
Anderenfalls können Sie den gewünschten BU-Schutz aber auch in Form einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen.
Mit unserem Vergleich zur
Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie anonym Beiträge berechnen und Bedingungen vergleichen.
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Sind bei einer Risikolebensversicherung Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, so wird die Versicherung im Versicherungsfall an die bezugsberechtigte(n) Person(en) vererbt und die Leistungen
aus der Risikolebensversicherung in voller Höhe mit Erbschaftsteuer belastet. Das kann insbesondere bei unverheirateten Paaren, die den überlebenden Partner absichern wollten und nur geringe
Steuerfreibeträge haben, zu einer ungeplanten finanziellen Lücke führen. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen zu
Frage 12).
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Wenn der Mann in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft seine Partnerin absichern möchte, so sollte diese den Vertrag abschließen. Sie tritt dann als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und bezugsberechtigte
Person auf und versichert das Leben des Mannes. So ist im Versicherungsfall die Versicherungssumme von der Erbschaftsteuer befreit (vergleichen Sie hierzu auch
Frage 11).
Natürlich kann sich in ähnlicher Weise zusätzlich auch der Mann absichern, indem er als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und bezugsberechtigte Person eine Risikolebensversicherung auf das Leben seiner
Partnerin abschließt.
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Einige Versicherungsgesellschaften bieten preiswertere Risikolebensversicherungen für Nichtraucher an. Allerdings wird der Begriff "Nichtraucher" in den Anträgen bzw. Versicherungsbedingungen unterschiedlich definiert.
Für die meisten Gesellschaften ist man Nichtraucher, wenn man in den vergangenen 12 Monaten vor Antragstellung Nikotin weder durch den Genuß von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen oder in anderer
Form zu sich genommen hat und dies auch in Zukunft nicht beabsichtigt.
Für einige wenige Versicherer ist man dagegen Nichtraucher, wenn man in den vergangenen 12 Monaten vor Antragstellung keine Zigaretten geraucht hat. Bei diesen Anbietern können also ausschließliche Pfeifen-, Zigarren-
oder Zigarillosraucher ihre Risikolebensversicherung zum günstigeren Nichtrauchertarif beantragen. Dies ist keine Spitzfindigkeit unsererseits, sondern wird von den Versicherungsgesellschaften bei Produktpräsentationen extra hervorgehoben.
Damit wir mit unserem Vergleich auch für diese Personen die Beiträge zu den Risikolebensversicherungen richtig berechnen können, haben wir unsere Fragen im Eingabeformular dementsprechend konkretisiert.
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Wenn Sie Ihre Risikolebensversicherung zum Nichtrauchertarif abgeschlossen hatten, müssen Sie diese Veränderung entsprechend den Versicherungsbedingungen melden und werden dann in den Rauchertarif mit den dementsprechend
höheren Beiträgen eingestuft.
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Auch wenn der Beitrag bei einer längeren Versicherungsdauer höher ist, sollte man die Risikolebensversicherung nicht zu kurz vereinbaren. Möchte man nämlich nach Ablauf einer zu kurz bemessenen
Versicherungsdauer eine neue Risikolebensversicherung abschließen, sind wieder Gesundheitsfragen zu beantworten. Haben sich dann gesundheitliche Beschwerden eingestellt, kann dies zu erschwerten Bedingungen
(Risikozuschläge oder Ausschlüsse) oder im Extremfall sogar zur Ablehnung des Antrages führen.
Deshalb ist es sicherer, den Versicherungsschutz mit der maximal benötigten Versicherungsdauer zu vereinbaren und die Versicherung dann zu kündigen, wenn sie nicht mehr benötigt wird.
In diesem Zusammenhang ist auch die Variante einer "Risikolebensversicherung mit technisch einjähriger Dauer" interessant. Bei dieser Variante wird der Beitrag jährlich entsprechend
dem tatsächlichen Risiko kalkuliert. Hier ist der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) also nicht für die gesamte Versicherungsdauer konstant, sondern man zahlt am Anfang geringerer Beiträge, die jedoch
später mit zunehmendem Alter (und zunehmendem Versicherungsrisiko) steigen.
Man kann die "Risikolebensversicherung mit technisch einjähriger Dauer" also mit der maximal möglichen bzw. maximal benötigten Versicherungsdauer vereinbaren. Wird die Versicherung
irgendwann überflüssig, kann man sie entsprechend den Versicherungsbedingungen kündigen und spart sich die Zeit der höheren Beiträge. Allerdings bieten derzeit nur wenige Versicherer diese Form
der Risikolebensversicherung an.